Die Abgeltungsteuer: Grundlagen
Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge. Sie beträgt pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer ist besonders wichtig beim Zinseszinseffekt, da sie die Netto-Rendite erheblich beeinflusst.
| Steuerart | Basis | Satz | Effektiv |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | Kapitalertrag | 25,00% | 25,000% |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% der Abgeltungsteuer | 5,5% | 1,375% |
| Gesamt (ohne Kirche) | - | - | 26,375% |
| + Kirchensteuer (Bayern, BW) | 8% der Abgeltungsteuer | 8% | 27,819% |
| + Kirchensteuer (andere Länder) | 9% der Abgeltungsteuer | 9% | 27,995% |
Wichtig: Die Abgeltungsteuer gilt seit 2009 einheitlich für alle Kapitalerträge. Sie ist eine Quellensteuer – die Bank führt sie automatisch ab. Der Solidaritätszuschlag wird voraussichtlich bis mindestens 2030 erhoben.
Was zählt zu Kapitalerträgen?
Die Abgeltungsteuer erfasst alle Arten von Kapitaleinkünften:
| Ertragsart | Beispiele | Steuersatz | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Zinserträge | Tagesgeld, Festgeld, Anleihen, Sparbuch | 26,375% | Volle Besteuerung |
| Dividenden (Aktien) | Einzelaktien, Aktien-ETFs | 26,375% | Bei ETFs: 30% Teilfreistellung |
| Kursgewinne | Aktien, Fonds, Anleihen, Zertifikate | 26,375% | Nur bei Verkauf steuerpflichtig |
| Fondsausschüttungen | Ausschüttende ETFs/Fonds | 18,463%* | *Nach 30% Teilfreistellung |
| Vorabpauschale | Thesaurierende ETFs | 26,375% | Nur auf fiktiven Ertrag, meist gering |
| Kryptowährungen | Bitcoin, Ethereum, etc. | 0% nach 1 Jahr | Vor 1 Jahr: Einkommensteuer! |
Tipp: Aktienfonds und Aktien-ETFs profitieren von der 30% Teilfreistellung. Das bedeutet: Nur 70% der Erträge sind steuerpflichtig, effektiv zahlen Sie nur 18,463% statt 26,375%. Mehr dazu in unserem ETF-Sparplan Guide.
Der Sparerpauschbetrag: Ihr Freibetrag
Der Sparerpauschbetrag ist Ihr wichtigstes Steuer-Tool. So viel Kapitalertrag ist pro Jahr steuerfrei:
Sparerpauschbetrag 2025
- Einzelperson: 1.000 € pro Jahr
- Verheiratete/Verpartnerte: 2.000 € pro Jahr (je 1.000 €)
- Kinder: 1.000 € pro Kind (eigenes Depot nötig)
Wichtig zu wissen:
- Gilt für alle Kapitalerträge zusammen (Zinsen + Dividenden + Kursgewinne)
- Wird jährlich neu gewährt (verfällt nicht)
- Kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden
- Wird nicht automatisch gewährt – Freistellungsauftrag nötig!
Der Freistellungsauftrag: So nutzen Sie den Freibetrag
Ein Freistellungsauftrag teilt Ihrer Bank mit, dass Sie den Sparerpauschbetrag nutzen möchten. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch die volle Abgeltungsteuer ab!
So stellen Sie einen Freistellungsauftrag
- Online-Banking: Meist unter "Service" oder "Steuern"
- Formular: Bei Ihrer Bank/Broker
- Steuer-ID: Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben
- Betrag festlegen: Bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 € gemeinsam)
Häufiger Fehler
Viele vergessen den Freistellungsauftrag oder stellen zu wenig ein. Resultat: Sie verschenken Steuerfreibeträge oder zahlen unnötig Steuern, die Sie sich später mühsam zurückholen müssen.
Optimale Aufteilung bei mehreren Banken
Beispiel: Sie haben 3 Depots
- Bank A (Hauptdepot): 700 € Freistellungsauftrag
- Bank B (ETF-Sparplan): 200 € Freistellungsauftrag
- Bank C (Tagesgeld): 100 € Freistellungsauftrag
- Gesamt: 1.000 € (optimal ausgeschöpft)
Rechenbeispiele: So wirken sich Steuern aus
| Szenario | Kapitalertrag | Freistellung | Steuerpflichtig | Steuer (26,375%) | Netto |
|---|---|---|---|---|---|
| Festgeld ohne FSA* | 350 € | 0 € | 350 € | 92,31 € | 257,69 € |
| Festgeld mit FSA | 350 € | 350 € | 0 € | 0 € | 350 € |
| ETF-Dividenden (800€) | 800 € | 800 € | 0 € | 0 € | 800 € |
| Zinsen über Freibetrag | 1.500 € | 1.000 € | 500 € | 131,88 € | 1.368,12 € |
| Kursgewinn Aktien | 5.000 € | 1.000 € | 4.000 € | 1.055 € | 3.945 € |
| ETF-Gewinn (mit TF**) | 5.000 € | 1.000 € | 2.800 €*** | 738,50 € | 4.261,50 € |
*FSA = Freistellungsauftrag | **TF = Teilfreistellung 30% | ***4.000€ × 70% = 2.800€ steuerpflichtig
Beispiel: Ehepaar mit diversifiziertem Portfolio
Situation: Verheiratetes Paar, 2.000€ Sparerpauschbetrag
- Festgeld-Zinsen: 600 €
- ETF-Dividenden: 1.200 € (nach Teilfreistellung: 840€ steuerpflichtig)
- Kursgewinne: 2.500 €
- Gesamt steuerpflichtig: 3.940 € (600 + 840 + 2.500)
Berechnung:
- Steuerpflichtig: 3.940 €
- Abzgl. Sparerpauschbetrag: -2.000 €
- Zu versteuern: 1.940 €
- Steuer (26,375%): 511,68 €
- Netto nach Steuern: 3.788,32 €
Besonderheiten bei verschiedenen Anlageformen
Aktien: Teilfreistellung entfällt für Privatanleger
Anders als bei Fonds gibt es bei direkten Aktieninvestments keine Teilfreistellung. Dividenden und Kursgewinne werden voll mit 26,375% besteuert.
Aktienfonds & ETFs: Teilfreistellung
Fonds genießen eine Teilfreistellung, da sie bereits auf Fondsebene besteuert werden:
| Fondstyp | Mindest-Aktienquote | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds/-ETFs | ≥ 51% | 30% | 18,463% |
| Mischfonds | ≥ 25% | 15% | 22,419% |
| Immobilienfonds (Privat) | - | 60% | 10,550% |
| Immobilienfonds (Institut) | - | 80% | 5,275% |
| Sonstige Fonds | < 25% | 0% | 26,375% |
Rechenbeispiel Teilfreistellung
1.000 € Dividende von MSCI World ETF (Aktienfonds):
- Bruttoertrag: 1.000 €
- Teilfreistellung (30%): -300 €
- Steuerpflichtig: 700 €
- Abgeltungsteuer (26,375%): 184,63 €
- Netto: 815,37 €
Ersparnis: 79,12 € im Vergleich zu Direktaktien (263,75 € Steuer)
Kryptowährungen: Sonderregelung
Bitcoin & Co sind nach 1 Jahr Haltedauer komplett steuerfrei!
- Verkauf vor 1 Jahr: Einkommensteuer (bis 45%)
- Verkauf nach 1 Jahr: 0% Steuern
- Freigrenze: 600 € Gewinn pro Jahr (nicht Freibetrag!)
Steuern sparen: Legale Strategien
| Strategie | Ersparnis pro Jahr | Aufwand | Für wen geeignet |
|---|---|---|---|
| Freistellungsauftrag nutzen | Bis 263,75 € | Sehr gering | Alle Anleger |
| Thesaurierende ETFs | 50-200 €/Jahr | Gering | Langfrist-Anleger |
| Verlustverrechnung | Variabel | Mittel | Aktive Trader |
| Günstigerprüfung | Bis 500 €/Jahr | Mittel | Geringverdiener |
| Kinder-Depot | Bis 3.325 €/Jahr | Hoch | Familien mit Kindern |
| Ehegatten-Splitting | Bis 263,75 €/Jahr | Gering | Verheiratete |
1. Freistellungsauftrag optimal nutzen
Single mit 800 € Zinsen pro Jahr:
- Mit Freistellungsauftrag: 0 € Steuern
- Ohne Freistellungsauftrag: 211 € Steuern
- Ersparnis: 211 € jährlich
- Über 30 Jahre: 6.330 € gespart!
2. Steuerstundung durch thesaurierende ETFs
Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale zwar jährlich fällig, aber sie ist meistdeutlich niedriger als die Ausschüttungen bei ausschüttenden ETFs. Mehr dazu in unserem ETF-Sparplan Guide.
| ETF-Typ | Jährliche Steuer | Steuer bei Verkauf | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Ausschüttend | Hoch (auf volle Dividende) | Nur auf Kursgewinn | Laufende Einnahmen |
| Thesaurierend | Niedrig (Vorabpauschale) | Auf Gesamtgewinn | Steuerstundung |
3. Verlustverrechnung nutzen
Verluste aus Wertpapierverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden:
Beispiel Verlustverrechnung:
- Aktie A: +3.000 € Gewinn
- Aktie B: -1.000 € Verlust
- Steuerpflichtig: nur 2.000 €
- Steuer: 527,50 € statt 791,25 €
- Ersparnis: 263,75 €
Wichtig: Verluste können unbegrenzt ins nächste Jahr vorgetragen werden!
4. Kinder-Depots nutzen
Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € plus Grundfreibetrag von 11.604 € (2025). Bis zu 12.604 € Kapitalerträge pro Jahr können steuerfrei sein!
| Freibetrag | Betrag 2025 | Steuerersparnis |
|---|---|---|
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € | 263,75 € |
| Grundfreibetrag | 11.604 € | 3.061,05 € |
| Gesamt pro Kind | 12.604 € | 3.324,80 € |
Achtung: Das Geld gehört dann dem Kind. Bei Schenkung über 20.000 € (Freibetrag alle 10 Jahre) fällt Schenkungsteuer an.
Steuererklärung: Müssen Sie Kapitalerträge angeben?
Inländische Kapitalerträge: Meist automatisch abgegolten
Bei deutschen Banken wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen nichts in der Steuererklärung angeben – es sei denn:
- Sie wollen eine Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25%)
- Sie haben Verluste geltend zu machen
- Sie wollen ausländische Quellensteuer zurückholen
Nutzen Sie unseren Festgeldrechner, Zinseszinsrechner oder Netto-Rendite-Rechner – alle berücksichtigen automatisch die Abgeltungsteuer.
Ausländische Kapitalerträge: Angabepflicht!
Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers, Trading 212) wird keinedeutsche Abgeltungsteuer abgeführt. Sie müssen:
- Alle Kapitalerträge in Anlage KAP eintragen
- Steuern selbst berechnen und nachzahlen
- Ggf. ausländische Quellensteuer anrechnen lassen
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Keinen Freistellungsauftrag stellen
Häufigster Fehler! Ohne Freistellungsauftrag verschenken Sie jährlich bis zu 263,75 € (bei 1.000 € Kapitalerträgen).
Fehler 2: Freistellungsauftrag überziehen
Wenn Sie bei mehreren Banken insgesamt mehr als 1.000 € einstellen, kann es zu Nachforderungen und Bußgeld kommen.
Fehler 3: Verluste nicht vortragen
Viele vergessen, Verluste ins nächste Jahr vorzutragen. Diese können Sie dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.
Fehler 4: Ausländische Broker ohne Steuererklärung
Steuerhinterziehung! Bei ausländischen Brokern müssen Sie Kapitalerträge selbst angeben. Nichtangabe kann teuer werden (Nachzahlung + 6% Zinsen + Bußgeld).
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
- Abgeltungsteuer: 26,375% auf alle Kapitalerträge
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € / 2.000 € nutzen
- Freistellungsauftrag: Bei JEDER Bank stellen
- Aktienfonds: 30% Teilfreistellung beachten
- Verluste: Können vorgetragen werden
- Auslandsbroker: Steuererklärung Pflicht!