Steuerguide für Kapitalerträge 2025

Verstehen Sie die Besteuerung Ihrer Geldanlagen: Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag und wie Sie legal Steuern sparen.

Die Abgeltungsteuer: Grundlagen

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge. Sie beträgt pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer ist besonders wichtig beim Zinseszinseffekt, da sie die Netto-Rendite erheblich beeinflusst.

SteuerartBasisSatzEffektiv
AbgeltungsteuerKapitalertrag25,00%25,000%
Solidaritätszuschlag5,5% der Abgeltungsteuer5,5%1,375%
Gesamt (ohne Kirche)--26,375%
+ Kirchensteuer (Bayern, BW)8% der Abgeltungsteuer8%27,819%
+ Kirchensteuer (andere Länder)9% der Abgeltungsteuer9%27,995%

Wichtig: Die Abgeltungsteuer gilt seit 2009 einheitlich für alle Kapitalerträge. Sie ist eine Quellensteuer – die Bank führt sie automatisch ab. Der Solidaritätszuschlag wird voraussichtlich bis mindestens 2030 erhoben.

Was zählt zu Kapitalerträgen?

Die Abgeltungsteuer erfasst alle Arten von Kapitaleinkünften:

ErtragsartBeispieleSteuersatzBesonderheiten
ZinserträgeTagesgeld, Festgeld, Anleihen, Sparbuch26,375%Volle Besteuerung
Dividenden (Aktien)Einzelaktien, Aktien-ETFs26,375%Bei ETFs: 30% Teilfreistellung
KursgewinneAktien, Fonds, Anleihen, Zertifikate26,375%Nur bei Verkauf steuerpflichtig
FondsausschüttungenAusschüttende ETFs/Fonds18,463%**Nach 30% Teilfreistellung
VorabpauschaleThesaurierende ETFs26,375%Nur auf fiktiven Ertrag, meist gering
KryptowährungenBitcoin, Ethereum, etc.0% nach 1 JahrVor 1 Jahr: Einkommensteuer!

Tipp: Aktienfonds und Aktien-ETFs profitieren von der 30% Teilfreistellung. Das bedeutet: Nur 70% der Erträge sind steuerpflichtig, effektiv zahlen Sie nur 18,463% statt 26,375%. Mehr dazu in unserem ETF-Sparplan Guide.

Der Sparerpauschbetrag: Ihr Freibetrag

Der Sparerpauschbetrag ist Ihr wichtigstes Steuer-Tool. So viel Kapitalertrag ist pro Jahr steuerfrei:

Sparerpauschbetrag 2025

  • Einzelperson: 1.000 € pro Jahr
  • Verheiratete/Verpartnerte: 2.000 € pro Jahr (je 1.000 €)
  • Kinder: 1.000 € pro Kind (eigenes Depot nötig)

Wichtig zu wissen:

  • Gilt für alle Kapitalerträge zusammen (Zinsen + Dividenden + Kursgewinne)
  • Wird jährlich neu gewährt (verfällt nicht)
  • Kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden
  • Wird nicht automatisch gewährt – Freistellungsauftrag nötig!

Der Freistellungsauftrag: So nutzen Sie den Freibetrag

Ein Freistellungsauftrag teilt Ihrer Bank mit, dass Sie den Sparerpauschbetrag nutzen möchten. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch die volle Abgeltungsteuer ab!

So stellen Sie einen Freistellungsauftrag

  1. Online-Banking: Meist unter "Service" oder "Steuern"
  2. Formular: Bei Ihrer Bank/Broker
  3. Steuer-ID: Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben
  4. Betrag festlegen: Bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 € gemeinsam)

Häufiger Fehler

Viele vergessen den Freistellungsauftrag oder stellen zu wenig ein. Resultat: Sie verschenken Steuerfreibeträge oder zahlen unnötig Steuern, die Sie sich später mühsam zurückholen müssen.

Optimale Aufteilung bei mehreren Banken

Beispiel: Sie haben 3 Depots

  • Bank A (Hauptdepot): 700 € Freistellungsauftrag
  • Bank B (ETF-Sparplan): 200 € Freistellungsauftrag
  • Bank C (Tagesgeld): 100 € Freistellungsauftrag
  • Gesamt: 1.000 € (optimal ausgeschöpft)

Rechenbeispiele: So wirken sich Steuern aus

SzenarioKapitalertragFreistellungSteuerpflichtigSteuer (26,375%)Netto
Festgeld ohne FSA*350 €0 €350 €92,31 €257,69 €
Festgeld mit FSA350 €350 €0 €0 €350 €
ETF-Dividenden (800€)800 €800 €0 €0 €800 €
Zinsen über Freibetrag1.500 €1.000 €500 €131,88 €1.368,12 €
Kursgewinn Aktien5.000 €1.000 €4.000 €1.055 €3.945 €
ETF-Gewinn (mit TF**)5.000 €1.000 €2.800 €***738,50 €4.261,50 €

*FSA = Freistellungsauftrag | **TF = Teilfreistellung 30% | ***4.000€ × 70% = 2.800€ steuerpflichtig

Beispiel: Ehepaar mit diversifiziertem Portfolio

Situation: Verheiratetes Paar, 2.000€ Sparerpauschbetrag

  • Festgeld-Zinsen: 600 €
  • ETF-Dividenden: 1.200 € (nach Teilfreistellung: 840€ steuerpflichtig)
  • Kursgewinne: 2.500 €
  • Gesamt steuerpflichtig: 3.940 € (600 + 840 + 2.500)

Berechnung:

  • Steuerpflichtig: 3.940 €
  • Abzgl. Sparerpauschbetrag: -2.000 €
  • Zu versteuern: 1.940 €
  • Steuer (26,375%): 511,68 €
  • Netto nach Steuern: 3.788,32 €

Besonderheiten bei verschiedenen Anlageformen

Aktien: Teilfreistellung entfällt für Privatanleger

Anders als bei Fonds gibt es bei direkten Aktieninvestments keine Teilfreistellung. Dividenden und Kursgewinne werden voll mit 26,375% besteuert.

Aktienfonds & ETFs: Teilfreistellung

Fonds genießen eine Teilfreistellung, da sie bereits auf Fondsebene besteuert werden:

FondstypMindest-AktienquoteTeilfreistellungEffektiver Steuersatz
Aktienfonds/-ETFs≥ 51%30%18,463%
Mischfonds≥ 25%15%22,419%
Immobilienfonds (Privat)-60%10,550%
Immobilienfonds (Institut)-80%5,275%
Sonstige Fonds< 25%0%26,375%

Rechenbeispiel Teilfreistellung

1.000 € Dividende von MSCI World ETF (Aktienfonds):

  • Bruttoertrag: 1.000 €
  • Teilfreistellung (30%): -300 €
  • Steuerpflichtig: 700 €
  • Abgeltungsteuer (26,375%): 184,63 €
  • Netto: 815,37 €

Ersparnis: 79,12 € im Vergleich zu Direktaktien (263,75 € Steuer)

Kryptowährungen: Sonderregelung

Bitcoin & Co sind nach 1 Jahr Haltedauer komplett steuerfrei!

  • Verkauf vor 1 Jahr: Einkommensteuer (bis 45%)
  • Verkauf nach 1 Jahr: 0% Steuern
  • Freigrenze: 600 € Gewinn pro Jahr (nicht Freibetrag!)

Steuern sparen: Legale Strategien

StrategieErsparnis pro JahrAufwandFür wen geeignet
Freistellungsauftrag nutzenBis 263,75 €Sehr geringAlle Anleger
Thesaurierende ETFs50-200 €/JahrGeringLangfrist-Anleger
VerlustverrechnungVariabelMittelAktive Trader
GünstigerprüfungBis 500 €/JahrMittelGeringverdiener
Kinder-DepotBis 3.325 €/JahrHochFamilien mit Kindern
Ehegatten-SplittingBis 263,75 €/JahrGeringVerheiratete

1. Freistellungsauftrag optimal nutzen

Single mit 800 € Zinsen pro Jahr:

  • Mit Freistellungsauftrag: 0 € Steuern
  • Ohne Freistellungsauftrag: 211 € Steuern
  • Ersparnis: 211 € jährlich
  • Über 30 Jahre: 6.330 € gespart!

2. Steuerstundung durch thesaurierende ETFs

Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale zwar jährlich fällig, aber sie ist meistdeutlich niedriger als die Ausschüttungen bei ausschüttenden ETFs. Mehr dazu in unserem ETF-Sparplan Guide.

ETF-TypJährliche SteuerSteuer bei VerkaufVorteil
AusschüttendHoch (auf volle Dividende)Nur auf KursgewinnLaufende Einnahmen
ThesaurierendNiedrig (Vorabpauschale)Auf GesamtgewinnSteuerstundung

3. Verlustverrechnung nutzen

Verluste aus Wertpapierverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden:

Beispiel Verlustverrechnung:

  • Aktie A: +3.000 € Gewinn
  • Aktie B: -1.000 € Verlust
  • Steuerpflichtig: nur 2.000 €
  • Steuer: 527,50 € statt 791,25 €
  • Ersparnis: 263,75 €

Wichtig: Verluste können unbegrenzt ins nächste Jahr vorgetragen werden!

4. Kinder-Depots nutzen

Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € plus Grundfreibetrag von 11.604 € (2025). Bis zu 12.604 € Kapitalerträge pro Jahr können steuerfrei sein!

FreibetragBetrag 2025Steuerersparnis
Sparerpauschbetrag1.000 €263,75 €
Grundfreibetrag11.604 €3.061,05 €
Gesamt pro Kind12.604 €3.324,80 €

Achtung: Das Geld gehört dann dem Kind. Bei Schenkung über 20.000 € (Freibetrag alle 10 Jahre) fällt Schenkungsteuer an.

Steuererklärung: Müssen Sie Kapitalerträge angeben?

Inländische Kapitalerträge: Meist automatisch abgegolten

Bei deutschen Banken wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen nichts in der Steuererklärung angeben – es sei denn:

  • Sie wollen eine Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25%)
  • Sie haben Verluste geltend zu machen
  • Sie wollen ausländische Quellensteuer zurückholen

Nutzen Sie unseren Festgeldrechner, Zinseszinsrechner oder Netto-Rendite-Rechner – alle berücksichtigen automatisch die Abgeltungsteuer.

Ausländische Kapitalerträge: Angabepflicht!

Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers, Trading 212) wird keinedeutsche Abgeltungsteuer abgeführt. Sie müssen:

  1. Alle Kapitalerträge in Anlage KAP eintragen
  2. Steuern selbst berechnen und nachzahlen
  3. Ggf. ausländische Quellensteuer anrechnen lassen

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Keinen Freistellungsauftrag stellen

Häufigster Fehler! Ohne Freistellungsauftrag verschenken Sie jährlich bis zu 263,75 € (bei 1.000 € Kapitalerträgen).

Fehler 2: Freistellungsauftrag überziehen

Wenn Sie bei mehreren Banken insgesamt mehr als 1.000 € einstellen, kann es zu Nachforderungen und Bußgeld kommen.

Fehler 3: Verluste nicht vortragen

Viele vergessen, Verluste ins nächste Jahr vorzutragen. Diese können Sie dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.

Fehler 4: Ausländische Broker ohne Steuererklärung

Steuerhinterziehung! Bei ausländischen Brokern müssen Sie Kapitalerträge selbst angeben. Nichtangabe kann teuer werden (Nachzahlung + 6% Zinsen + Bußgeld).

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

  • Abgeltungsteuer: 26,375% auf alle Kapitalerträge
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € / 2.000 € nutzen
  • Freistellungsauftrag: Bei JEDER Bank stellen
  • Aktienfonds: 30% Teilfreistellung beachten
  • Verluste: Können vorgetragen werden
  • Auslandsbroker: Steuererklärung Pflicht!

Berechnen Sie Ihre Netto-Rendite nach Steuern

Unser Netto-Rendite-Rechner berücksichtigt automatisch die deutsche Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung. Sehen Sie sofort, was nach Steuern übrig bleibt!

Netto-Rendite berechnen →

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